Leistungen

Aus unterschiedlichen Gründen können Gesellschaften nicht weitergeführt werden. In machen Fällen lassen sich keine geeigneten Nachfolger finden, die den Geschäftsbetrieb weiterführen möchten. In anderen Fällen ist der Gesellschaftszweck fortgefallen oder wirtschaftliche Gründe machen eine Aufgabe des Unternehmens notwendig, bevor es zur Insolvenz kommt.

In all diesen Fällen stehen wir Ihnen mit unserem interdisziplinären und professionellen Team zur Verfügung und unterstützen Sie, die richtigen Schritte zu gehen, die es bedarf, um die Gesellschaft nach den geltenden gesetzlichen und steuerlichen Regeln aufzulösen.

Während der Gesetzgeber bei der Auflösung von Personengesellschaften (wie z.B. GbR, OHG oder KG) keine besonderen gesetzlichen Regelungen aufgestellt hat, gilt es bei Kapitalgesellschaften (z.B. GmbH oder AG) die oftmals strengen und vor allem zwingenden Vorschriften zu beachten. An die Stelle von Geschäftsführern treten Liquidatoren, bei Aktiengesellschaften sind Abwickler zu bestellen, die die gesetzlichen Vorschriften im Rahmen ihrer Tätigkeit zu beachten haben, deren Nichtbeachtung im schlimmsten Fall zur persönlichen Haftung führen kann.

Daher bieten wir folgende Leistungen an:

  • Bestellung als Liquidator oder Abwickler
  • Übernahme sämtlicher Formalitäten und Zusammenarbeit mit Notaren und Gerichten
  • Erstellung notwendiger Bilanzen
  • Fortführung des Geschäftsbetriebs zum Zwecke der Durchführung der Liquidation / Abwicklung
  • Geltendmachung und Einziehung sämtlicher offener Forderungen der Gesellschaft
  • Ablösung sämtlicher offener Verbindlichkeiten der Gesellschaft
  • Durchführung der Beendigung sämtlicher Verträge der Gesellschaft (z.B. Miet-/Pachtverträge, Arbeitsverträge) sowie Auseinandersetzung mit den jeweiligen Vertragspartnern 
  • Abschluss der Liquidation / Abwicklung